Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietung & Dekoration
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Dekorationsgegenständen sowie für die Erbringung von Dekorations- und Serviceleistungen durch den Vermieter.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Mietvertrag bzw. Miet- und Servicevertrag durch beide Parteien in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) oder schriftlich bestätigt wurde.
§ 1.3 Location-Check und Planungsservice
(1) Der Vermieter bietet im Rahmen von Full-Service-Anfragen (ausgenommen Sleepover-Partys) auf Wunsch des Mieters eine Vor-Ort-Besichtigung der Eventlocation an. Diese dient der Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit sowie der individuellen Beratung.
(2) Für diesen Service wird eine Pauschale in Höhe von 120,00 € erhoben. Die Zahlung erfolgt unmittelbar beim Termin vor Ort in bar oder per sofortiger elektronischer Zahlung. Eine Quittung wird ausgestellt.
(3) Erfolgt kein Vertragsabschluss, verbleibt die Pauschale als Aufwandsentschädigung für Beratungsleistung und Fahrtkosten beim Vermieter. Bei Anfahrten über 15 km können zusätzliche Fahrtkosten berechnet werden.
§ 2 Mietgegenstand und Mietdauer
(1) Die Mietdauer beträgt grundsätzlich 5 Tage und wird als pauschaler Mietzeitraum vereinbart, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
(2) Der vereinbarte Mietpreis ist eine Eventpauschale. Diese bleibt auch dann unverändert bestehen, wenn die Mietgegenstände nur für einen kürzeren Zeitraum genutzt werden oder der Auf- und Abbau durch den Vermieter erfolgt.
(3) Sämtliche Mietgegenstände verbleiben im Eigentum des Vermieters. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist unzulässig.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise im Sinne des § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
(2) Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises fällig. Der Termin gilt erst nach Zahlungseingang als verbindlich reserviert.
(3) Die Restzahlung sowie die vereinbarte Kaution sind spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vollständig zu leisten. Eine Übergabe oder Anlieferung der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Die Kaution ist als gesonderte Zahlung zu leisten und darf nicht mit der Miete verrechnet werden.
(5) Höhe der Kaution nach Gesamtmietwert:
- bis 50 €: 50 €
- 51–150 €: 100 €
- 151–300 €: 150 €
- 301–500 €: 250 €
- 501–800 €: 400 €
- 801–1.500 €: 600 €
- 1.501–2.000 €: 800 €
- ab 2.001 €: individuelle Festlegung
(6) Rückzahlung der Kaution innerhalb von 7 Werktagen nach Rückgabe, sofern die Mietgegenstände vollständig, unbeschädigt und vertragsgemäß zurückgegeben wurden.
(7) Bei Beschädigungen, Verlust oder übermäßiger Verschmutzung kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten und mit entstandenen Kosten verrechnet werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Übergabe, Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Bei Selbstabholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der Verschlechterung der Mietgegenstände mit Übergabe auf den Mieter über.
(2) Bei Lieferung und Aufbau durch den Vermieter geht die Gefahr mit Abschluss des Aufbaus auf den Mieter über, unabhängig von dessen Anwesenheit.
§ 4.1 Mitwirkungspflichten des Mieters
(1) Sicherstellung der Zugänglichkeit und Eignung des Aufbauorts.
(2) Aufbau kann verweigert werden, wenn örtliche Gegebenheiten die Durchführung oder Sicherheit gefährden. Vergütungsanspruch bleibt, abzüglich ersparter Aufwendungen.
(3) Verzögerungen, die vom Mieter verursacht werden: 45 € pro angefangene 30 Minuten.
(4) Outdoor-Veranstaltungen: volle Verantwortung des Mieters für Wetterschutz. Schäden durch unterlassenen Schutz trägt der Mieter.
§ 5 Sorgfaltspflicht & Haftung des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang. Die Artikel müssen in sauberem und unbeschädigtem Zustand zurückgegeben werden.
- Bei Beschädigung, extremer Verschmutzung oder Verlust haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. Reparaturkosten.
- Mietausfall: Falls ein Mietgegenstand durch Verschulden des Mieters derart beschädigt wird, dass er für nachfolgende, bereits fest gebuchte Vermietungen nicht mehr einsatzfähig ist, haftet der Mieter für den daraus resultierenden Mietausfall. Der Schadensersatz bemisst sich nach dem Mietpreis der entgangenen Buchungen, bis der Gegenstand repariert oder ersetzt wurde.
(1) Sorgfältiger Umgang und Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand.
(2) Haftung für Schäden, Verluste oder übermäßige Verschmutzungen während der Mietdauer.
(3) Haftung für Mietausfall bei unbrauchbaren Gegenständen.
(4) Reinigung von Textilien nur durch den Vermieter. Sonderreinigungen gehen zu Lasten des Mieters.
§ 5.1 Nutzungsbeschränkungen
- Kein offenes Feuer oder Rauch bei Mietgegenständen (außer Kerzen in Kerzenständern für Events, besondere Sorgfaltspflicht beachten)
- Keine dauerhafte Veränderung (Bekleben, Bemalen etc.)
- Keine färbenden oder schädigenden Substanzen
§ 5.2 Pflege- und Gebrauchshinweise (verbindlich)
- Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der bereitgestellten Hinweise.
- Die Hinweise sind verbindlicher Vertragsbestandteil.
- Verstöße können zu Schadensersatz und/oder Einbehaltung der Kaution führen.
- Das Dokument wird bei Vertragsschluss ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 %
- 29–14 Tage vor Mietbeginn: 60 %
- 13–7 Tage vor Mietbeginn: 80 %
- ab 6 Tage vor Mietbeginn: 100 %
§ 6.1 Erkrankung und Terminverschiebung (Attestpflicht)
(1) Bei nachgewiesener schwerer Erkrankung des Mieters oder des Haupt-Ehrengastes kann eine Terminverschiebung beantragt werden, wenn ein ärztliches Attest innerhalb von 3 Werktagen nach Mitteilung eingereicht wird.
(2) Die bereits geleistete Anzahlung wird auf einen Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten angerechnet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
(3) Wird kein Attest fristgerecht vorgelegt, gilt die Absage als reguläre Stornierung gemäß § 6.
(4) Kein Rechtsanspruch: Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Verschiebung besteht nicht. Die finale Entscheidung über die Kulanzregelung verbleibt beim Vermieter.
§ 6.2 Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6.3 Rücktritt bei Nichtgefallen oder Fehlplanung durch den Mieter
(1) Vertragsgemäße Leistung: Entsprechen die gelieferten und aufgebauten Mietgegenstände in Art, Menge und Qualität der Buchungsbestätigung sowie den Produktbeschreibungen im Online-Shop, gilt die Leistung als erbracht.
(2) Ausschluss bei Nichtgefallen: Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Verweigerung der Zahlung aufgrund von „Nichtgefallen“ (subjektives Empfinden) ist nach Beginn des Aufbaus oder nach erfolgter Übergabe ausgeschlossen.
(3) Zahlungsverpflichtung: Erklärt der Mieter vor Ort, dass er die Gegenstände nicht nutzen möchte (z. B. wegen geänderter optischer Vorstellungen oder Fehlplanung der Raumkapazitäten), bleibt der Anspruch des Vermieters auf die vollständige Vergütung (100 % des Mietpreises inkl. aller Serviceleistungen) bestehen.
(4) Zusatzaufwand bei Abbruch: Muss der Vermieter die bereits aufgebauten Gegenstände aufgrund einer solchen Entscheidung des Mieters sofort wieder abbauen und abtransportieren, wird dieser zusätzliche Zeitaufwand mit der vereinbarten Pauschale für Mehraufwand (gemäß § 4.1) berechnet.
§ 6.4 Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht.
§ 7 Besondere Bedingungen für Sleepover-Partys
- Leistungsumfang: Bei Sleepover-Partys sind Anlieferung, Aufbau, Abbau und Abtransport im vereinbarten Paketpreis enthalten.
- Zeitrahmen: Der Aufbau erfolgt zum vereinbarten Termin am Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt am darauffolgenden Vormittag (sofern nicht anders vereinbart).
- Besondere Sauberkeit bei Sleepover-Partys: Da die Zelte und Matratzen direkt auf dem Boden platziert werden, muss der Aufstellort nicht nur besenrein, sondern frisch gewischt und vollständig getrocknet sein. Eine hygienisch einwandfreie Umgebung ist Grundvoraussetzung für den Aufbau.
- Zustand bei Abholung: Tipis, Dekorationselemente und Aktivitäts-Pakete müssen bei Abholung in einem einwandfreien, vollständigen Zustand bereitstehen.
- Reinigung: Die normale Reinigung von Bettwäsche, Kissenbezügen und Decken ist im Preis enthalten. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung (z. B. durch Schminke, Nagellack, Schleim oder klebrige Getränke), die eine Spezialreinigung oder einen Ersatz erfordert, werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Zahlung & Kaution:
- Anzahlung: 40 % des Paketpreises bei Buchung.
- Restzahlung: Der restliche Betrag, sowie die Kaution sind vor Ort in bar vor Beginn des Aufbaus oder per Vorabüberweisung (Eingang 14 Tage vorher) zu leisten.
- Kaution Basispacket: Es wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben, die bei mängelfreier Abholung sofort zurückerstattet wird.
- Kaution Aktivitäts-Erweiterungspacket: Es wird eine Kaution in Höhe von 50,00 € erhoben, die bei mängelfreier Abholung sofort zurückerstattet wird.
§ 8 Besondere Bedingungen für Frischblumen & Blumenarrangements
(1) Naturprodukt & Abweichungen:
Blumen sind Naturprodukte. Der Vermieter bemüht sich, Farbwünsche und Blumensorten originalgetreu umzusetzen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form oder Blütengröße sowie saisonal bedingte Austauschmöglichkeiten (bei Nichtverfügbarkeit einer Sorte) stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mietminderung.
(2) Haltbarkeit & Pflege:
Mit der Übergabe oder dem Abschluss des Aufbaus geht die Verantwortung für die Frischblumen auf den Mieter über. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das vorzeitige Welken der Blumen durch falsche Standortwahl (z. B. direkte Sonneneinstrahlung, Heizungsnähe, Zugluft) oder mangelnde Wasserversorgung durch den Mieter.
(3) Ausschluss vom Widerruf & Stornierung:
Da Frischblumen individuell für den Mieter bestellt und angefertigt werden, besteht für diesen Teil des Auftrags kein Widerrufsrecht.
- Bei einer Stornierung (gemäß § 6) sind die Kosten für bereits bestellte oder verarbeitete Frischblumen sowie der damit verbundene Arbeitsaufwand immer zu 100 % vom Mieter zu tragen, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
§ 9 Haftungsbegrenzung des Vermieters
(1) Gefahrenübergang: Mit der Übergabe der Mietgegenstände (bei Selbstabholung ab Lager, bei Lieferung ab Abschluss des Aufbaus) geht die gesamte Verantwortung und Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter über.
(2) Haftungsausschluss für Sach- und Personenschäden: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen oder unbeaufsichtigten Gebrauch der Mietgegenstände entstehen. Dies gilt insbesondere für:
- Brandschäden: Schäden durch offenes Feuer, Kerzen oder die Platzierung von brennbaren Materialien (z. B. Pampasgras, Trockenblumen, Holz-Donut-Wall) in der Nähe von Hitzequellen.
- Verletzungen: Schnittwunden oder sonstige Verletzungen, die durch Glasbruch (z. B. bei Spiegeln oder Vasen) oder durch das Umkippen von nicht gesicherten Gegenständen (z. B. angelehnte Spiegel) entstehen.
- Allergische Reaktionen: Haftung für Reaktionen auf verwendete Materialien oder Reinigungsmittel.
(3) Aufsichtspflicht: Der Mieter trägt Sorge dafür, dass die Mietgegenstände (insbesondere bei Kinderfesten oder Sleepover-Partys) standsicher platziert sind und keine Gefahr für Dritte darstellen. Eine Haftung des Vermieters für Unfälle während der Mietzeit ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
(4) Verschulden: Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
(5) Lebensmittelhygiene & Allergenmanagement:
Der Vermieter stellt lediglich das Präsentationsgestell (z. B. Donut-Wall aus Holz) zur Verfügung. Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt ab Übergabe vollständig beim Mieter.
- Hygiene: Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Auflageflächen vor der Bestückung den hygienischen Anforderungen entsprechen (sofern kein Full-Service gebucht wurde).
- Allergene & Inhaltsstoffe: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Schäden, die durch die auf den Mietgegenständen platzierten Lebensmittel (z. B. Donuts, Süßwaren) entstehen.
- Materialbeschaffenheit: Da es sich um Naturmaterialien (Holz) handelt, haftet der Vermieter nicht für produktionsbedingte Rückstände oder holztypische Eigenschaften, sofern der Mieter die Lebensmittel ohne zusätzliche Barriere (z. B. Spitztüten oder Servietten) direkt auf dem Material platziert.
§ 10 Bildrechte: Der Vermieter ist berechtigt, Fotos von den aufgebauten Dekorationen und Mietgegenständen zu Werbezwecken (Website, Social Media) zu erstellen und zu nutzen. Die Privatsphäre des Mieters bleibt gewahrt; Personen oder private Details werden nicht ohne gesonderte Zustimmung veröffentlicht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JB OHO Events Janina Brinckmann, Volksdorfer Weg 119 in 22393 Hamburg, E-Mail-Adresse: jboho-events@gmx.de, Telefonnummer 017649533817) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Besonderer Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung (z. B. Dekorationsarbeiten) vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
